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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 80/97 |
§§: | EStG § 3 Nr. 26, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42, FGO § 76 Abs. 1,2 |
Schlagwörter | Diskussionsleiter, Mietverhältnis, Gestaltungsmißbrauch, Fremdvergleich |
Rechtsfrage: | Einkünfte aus nebenberuflicher Tätigkeit als Diskussionsleiter auf wissenschaftlichen Tagungen steuerfrei gem. § 3 Nr. 26 EStG - 2. Mietverhältnis mit studierender, unterhaltsberechtigter Tochter; hier: Zulässigkeit der Verrechnung von Mietforderung mit Barunterhalt - Genügt es, daß die Tochter die Miete aus eigenem Vermögen hätte zahlen können oder muß - um einen Gestaltungsmißbrauch (§ 42 AO) auszuschließen - das eigene Vermögen der Tochter zur Entrichtung des Mietzinses eingesetzt werden - Fremdvergleich: Mündlicher Abschluß des Mietvertrags und Übernahme der umlagefähigen Nebenkosten durch Vermieter unschädlich? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | XII 332/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 80/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 53 18 |