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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 9/03 |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15, GewStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | EDV-Berater, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Ingenieur |
Rechtsfrage: | Erzielt ein EDV-Berater, der überwiegend Anwendersoftware entwickelt, freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte? - Ist die Differenzierung zwischen der Entwicklung von System- und Anwendersoftware zur Abgrenzung der Einkunftsarten nicht mehr sachgerecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 6906/94 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 9/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 37 78 |