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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 52/18 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Werbungskosten, Arbeitsmittel, Private Lebensführung, Aufteilung, Veranlassungszusammenhang, Schulhund
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen einer Lehrerin für einen privat angeschafften sog. Schulhund, der im Rahmen eines Schulhund-Konzepts an allen Schultagen hauptsächlich in Inklusionsklassen eingesetzt wird, anteilig Werbungskosten oder insgesamt nicht abziehbare Aufwendungen der privaten Lebensführung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.09.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 2144/17 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 02 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.01.2021
Erledigungs-Az: VI R 52/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 04 52