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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/06 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei, Totalüberschussprognose |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Kann bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer (30 Jahre umfassenden) Totalgewinnprognose überprüft und widerlegt werden, wenn die Einnahmen und Werbungskosten in einem krassen Missverhältnis stehen und demzufolge ein Totalüberschuss im Prognosezeitraum nicht zu erwirtschaften ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 21/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |