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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 8/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 11, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Unterhalt, Grenzbetrag, Einkünfteermittlung, Zufluss |
Rechtsfrage: | Entfällt der Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind auch dann, wenn dieses vom Ehegatten getrennt lebt und dieser trotz rechtskräftiger Feststellung durch das Amtsgericht keinen Trennungsunterhalt leistet? Ist der Anspruch auf Unterhalt (vgl. DA FamEStG 63.4.2.5 Abs. 6) zu berücksichtigen oder gilt ab dem JStG 1996 ausschließlich das Zuflussprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3174/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.12.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 8/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 34 |