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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-72/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Grundstück, EG, Bemessungsgrundlage, private Nutzung, Gebäude, Wohnung, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Abschreibung, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Wie ist der Begriff "Betrag der Ausgaben" in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen? Umfasst der Betrag der Ausgaben für die privat genutzte Wohnung in einem dem Unternehmen insgesamt zugeordneten Gebäude (neben den laufenden Aufwendungen) auch entsprechend den jeweiligen innerstaatlichen Regelungen die jährlichen Abschreibungen für Abnutzung von Gebäuden und/oder den in Anlehnung an den jeweiligen innerstaatlichen Vorsteuerabzugs-Berichtigungszeitraum berechneten jährlichen Anteil der Anschaffungskosten und Herstellungskosten, die zum Mehrwertsteuerabzug berechtigt haben?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 01.02.2005
Vorinstanz/AZ: 14 K 2944/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 14 84
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.09.2006
Erledigungs-Az: Rs C-72/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 39 07