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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 62/11 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Versicherungsvertreter, Rückstellung, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Darf ein Versicherungsvertreter, der von dem Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten hat, im Hinblick auf die zukünftige Betreuungsverpflichtung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden? Ist bei der Rückstellungsbildung zwischen dynamischen und nicht dynamischen Lebensversicherungsverträgen zu unterscheiden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 154/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 62/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 52 |