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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1495/14 (BVerfG)
§§: GVG § 198 Abs. 1, FGO § 155 Satz 2 FGO, GG Art. 19 Abs. 4, MRK Art. 6, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Angemessenheit, Entschädigungsklage, Klageverfahren, Untätigkeit, Verfahrensdauer, Verfassung, Überlänge, Verzögerungsklage, FG
Rechtsfrage: Entschädigungsklage - Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des FGlichen Klageverfahrens - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.03.2014
Vorinstanz/AZ: X K 4/13
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2014 S. 1050
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 15 87
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 01.07.2015
Erledigungs-Az: 2 BvR 1495/14
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen