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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 35/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 13, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 7, GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Forstwirtschaft, Wald, Wirtschaftsgut, Anschaffungskosten, Gleichheit | 
| Rechtsfrage: | Sind die Anschaffungskosten für das stehende Holz eines Forstbetriebs nach einem Holzeinschlag - insbesondere zum Abbau von Überbeständen und zur Schaffung von Wirtschaftswegen und -plätzen - anteilig zu mindern? Ist bereits ein einzelner Baum oder erst ein Baumbestand ab einer Mindestgröße von 1 ha als selbständiges Wirtschaftsgut anzusehen? Kann in gleichheitsrechtlich unbedenklicher Weise stets eine Mindest-Kahlschlagsfläche von 1 ha gefordert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Thüringer FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 10.02.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | IV 639/06 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 26 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.02.2015 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 35/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 08 58 | 
