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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 155/97
§§: EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Bewirtungskosten, Jubiläum, Leitender Angestellter, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Führen Aufwendungen des Arbeitgebers für die Bewirtung von Kunden, Geschäftspartner und Arbeitnehmern aus Anlaß herausgehobener Geburtstage von leitenden Angestellten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Jubilaren?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.05.1997
Vorinstanz/AZ: 8 K 2397/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.1998
Erledigungs-Az: VI B 155/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 53 81