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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 47/08 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Rechtsanwaltskosten, Darlehensvertrag |
Rechtsfrage: | Anwaltskosten: Sind die im Zusammenhang mit der von den Klägern begehrten Aufhebung eines zur Finanzierung einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwerfenden Eigentumswohnung abgeschlossenen Darlehensvertrags angefallene Rechtsanwaltskosten keine bei den Vermietungseinkünften abziehbaren Werbungskosten, da das gegenüber dem Darlehensgeber verfolgte Ziel auf vollständigen Schuldenerlass bei Rückgewährung sämtlicher bereits gezahlter Schuldzinsen unter Zurückhaltung der mit den Darlehensmitteln erworbenen Eigentumswohnung nicht die Vermietungstätigkeit, sondern die steuerlich irrelevante private Vermögensebene betrifft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 14.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1272/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 39 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 47/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 70 |