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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 72/98 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 52 Abs. 21 Satz 2, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 812, BGB § 951 |
Schlagwörter | Entnahme, Grundstück, Ehegatten, Nutzungsrecht, Wirtschaftliches Eigentum, Übergangsregelung, Miteigentum |
Rechtsfrage: | 1. Revision Kläger: Steuerliche Behandlung eines vom Unternehmerehegatten betrieblich genutzten Grundstücksteils. Führte der Wegfall des Nutzungsrechts (Übertragung des der Ehefrau gehörenden Hälfteanteils im Rahmen der Ehescheidung) entgegen FA und FG zu keiner Entnahme, weil insoweit weder wirtschaftliches Eigentum noch ein schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch bestand? - 2. Revision FA: Keine Anwendung der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf den von der geschiedenen Ehefrau hinzuerworbenen Miteigentumsanteil, wenn die Wohnung nicht mehr gemeinsam genutzt wird?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 3543/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1184 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 72/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 38 15 |