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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 49/14 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b, EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 9 Satz 1, EStG § 20 Abs. 9 Satz 2 |
Schlagwörter | Tarif, Alleingesellschafter, Darlehen, Zinsen, Pauschbetrag, Verfassung |
Rechtsfrage: | Begegnet es verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Zinsen, die ein Alleingesellschafter einer GmbH für die Hingabe eines Gesellschafterdarlehens erhält, der tariflichen Einkommensteuer ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags unterliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2637/11 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1793 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 62 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |