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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 49/03
§§: FöGbG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Restwertabschreibung, Modernisierungsmaßnahmen
Rechtsfrage: Beginn der Restwertabschreibung - Kann die Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FöGbG bereits ab dem Jahr, welches auf die Inanspruchnahme der insgesamt zulässigen Sonderabschreibungen folgt, oder frühestens ab dem Jahr nach Beendigung der Modernisierungsarbeiten geltend gemacht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.02.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 5723/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2004
Erledigungs-Az: IX R 49/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 10