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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/17 (BFH)
§§: AO § 37 Abs. 2, EStG § 96 Abs. 1, EStG § 79, EStG § 10 a Abs. 1, EStG § 89
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Rückforderung, Vertrag, Berechtigter, Fehler
Rechtsfrage: Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach § 37 Abs. 2 AO: Wem ist das Fehlverhalten des Anbieters (fehlerhafte Beantragung der Zulage) zuzurechnen, wenn im Rahmen des Überprüfungsverfahrens festgestellt wird, dass die Voraussetzung der unmittelbaren Zulagenberechtigung nicht erfüllt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.07.2017
Vorinstanz/AZ: 10 K 10033/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2019
Erledigungs-Az: X R 35/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 86