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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 15/10 (BFH) |
§§: | AO § 129, AO § 164 Abs. 2 |
Schlagwörter | Berichtigung, Offenbare Unrichtigkeit, Feststellungsbescheid, Vorbehalt der Nachprüfung |
Rechtsfrage: | Kann ein Feststellungsbescheid wegen Fehlen eines Vorbehaltsvermerks nach § 129 AO i.V.m. § 164 Abs. 2 AO berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit aus der in den Steuerakten enthaltenen Bescheiddurchschrift selbst nicht erkennbar ist sondern lediglich einer internen Arbeitsanweisung des Finanzamts entnommen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5113/08 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 13 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 15/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 06 46 |