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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 57/03 | 
| §§: | EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, EStR 2001 R 106 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Vorwegabzug, Kürzung, Zusammenveranlagung, Vorsorgeaufwendungen, Bemessungsgrundlage | 
| Rechtsfrage: | Ist die Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten auch dann vom zusammengerechneten vollen Arbeitslohn beider Ehegatten zu berechnen, wenn nur bei einem Ehegatten die Voraussetzungen für einen Kürzungstatbestand (hier: steuerfreie Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG) erfüllt sind ? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.09.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 513/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 30 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
