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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 39/16 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a Abs. 6, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Schiff, Teilwert, Absetzung für Abnutzung, Bemessungsgrundlage, Wechsel der Gewinnermittlungsart |
Rechtsfrage: | Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5 a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert, oder sind die - ggf. bereits bis auf den Schrottwert abgeschriebenen - Anschaffungskosten des Schiffs weiter fortzuführen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 235/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1410 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 18 02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Löschung in den Registern |