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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 14/17 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3 Satz 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3 Satz 2, AO § 39
Schlagwörter Betriebseinnahme, Aufrechnung, Fremdgeld, Rechtsanwalt
Rechtsfrage: Liegt eine gewinnerhöhende Betriebseinnahme vor, wenn ein Anwalt rechtsirrtümlich Honorarforderungen gegen seinen Mandanten erhebt, diese abrechnet und mit diesen nicht bestehenden Honorarforderungen gegen einen Fremdgeldauskehrungsanspruch des Mandanten aufrechnet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.03.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 2100/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.2020
Erledigungs-Az: VIII R 14/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 84