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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 8/11 (BFH) |
§§: | AO § 179 Abs. 3 |
Schlagwörter | Sonderwerbungskosten, Ergänzungsbescheid, Feststellungsbescheid |
Rechtsfrage: | Nachholung Sonderwerbungskosten im Rahmen eines Ergänzungsbescheides: Können Sonderwerbungskosten durch einen Ergänzungsbescheid gemäß § 179 Abs. 3 AO nachträglich festgestellt werden, wenn weder die Feststellungserklärung noch der Feststellungsbescheid eine Eintragung zu den Sonderwerbungskosten enthält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3843/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 8/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 38 70 |