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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 4/11 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 3 c Abs. 2 |
Schlagwörter | Halbeinkünfteverfahren, Halbabzugsverbot, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Halbabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG: Wurde auf den vom Kläger im Jahr 2002 erlittenen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu Recht das Halbeinkünfteverfahren angewandt, so dass der Verlust steuerlich nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist? Anwendung der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 14.7.2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010 S. 399) auch auf die Fälle, in denen sich nur veräußerungsbedingte Einnahmen in Höhe eines Betrages (2.000 EUR) ergeben, der die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung (25.000 EUR) nicht übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2061/05 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 05 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |