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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 33/99
§§: UStG 1980 § 15 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Bauherrenmodell, Vorsteuerabzug, Zeitpunkt des Beitritts, Leistungsbeziehung
Rechtsfrage: Kann, wenn in einem Bauherrenmodell der Treuhänder die Verträge mit den die Bauleistungen und übrigen Leistungen erbringenden Unternehmen als Stellvertreter der einzelnen Bauherren abschließt, ein vor Errichtung seines Teileigentums, aber nach teilweiser Erstellung der Gesamtanlage beitretender Bauherr Vorsteuern aus vor seinem Beitritt erbrachten Leistungen mangels Leistungsbeziehung zum leistenden Unternehmer auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn der Treuhänder die gesamten Leistungen entsprechend den Eigentumsanteilen der einzelnen Bauherren abrechnet? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.02.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 1331/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 673
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.06.2001
Erledigungs-Az: V R 33/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 82 01