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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 72/00 |
§§: | EStG § 31 Satz 5, EStG § 32 Abs 6, EStG § 36 Abs 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch, Günstigerprüfung |
Rechtsfrage: | Ist bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wegen fehlender Unterhaltszahlungen des Vaters das an die Mutter in Höhe von 2.400 DM voll ausgezahlte Kindergeld mit diesen Betrag oder, vermindert um den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch, mit 1.200 DM in die Vergleichsberechnung einzubeziehen, wenn daneben gem. § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG der doppelte Kinderfreibetrag anzusetzen ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 15.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 137/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 72/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |