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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 9/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, GewStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Betriebsaufspaltung, Einstimmigkeit, Erbbaurecht, Nutzungsüberlassung |
Rechtsfrage: | Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wenn eine Personengesellschaft (Besitzgesellschaft) ein Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück zugunsten einer Kapitalgesellschaft bestellt, diese das Grundstück bebaut und einer weiteren Kapitalgesellschaft (Betriebsgesellschaft) zur Nutzung überlässt und der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft, an der neben dem Alleingesellschafter beider Kapitalgesellschaften ein weiterer (Minderheits-)Gesellschafter beteiligt ist, ein Einstimmigkeitserfordernis für bestimmte grundstücksbezogene Geschäfte vorsieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 190/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.09.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 9/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 92 |