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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 46/97
§§: EStR Abschn. 35
Schlagwörter Rücklage für Ersatzbeschaffung, Brandentschädigung, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Wie ist bei einem Landwirt die Entschädigung der Brandversicherung steuerlich zu behandeln, wenn in ihr auch die für den Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung anfallenden Vorsteuern enthalten sind, weil die Umsätze zunächst gemäß § 24 UStG versteuert wurden? Der Landwirt hatte aber zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung bereits zur Regelbesteuerung optiert und war somit vorsteuerabzugsberechtigt. Sind in Höhe der Vorsteuern stille Reserven aufzudecken oder kann die Rücklage für Ersatzbeschaffung auch in Höhe der entschädigten USt gebildet werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.05.1997
Vorinstanz/AZ: V 465/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.1999
Erledigungs-Az: IV R 46/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 18 30