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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 36/00 | 
| §§: | EStG 1996 § 31, EStG 1996 § 32 Abs. 6, EStG 1996 § 66 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Kind, Kindergeld, Verfassungsmäßigkeit, Kinderfreibetrag, Familienleistungsausgleich | 
| Rechtsfrage: | Bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Familienlastenausgleichs nach dem JStG 1996? | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.11.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 265/96 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 60 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.09.2000 | 
| Erledigungs-Az: | VI B 36/00 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet - ohne Begründung | 
