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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 46/01
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11, SGB X § 103, EStR Abschn 185 Abs. 4
Schlagwörter Erwerbsunfähigkeitsrente, Krankengeld, Progressionsvorbehalt, Leibrente
Rechtsfrage: Steuerliche Behandlung des rückwirkenden Ersatzes von Krankengeld durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ist, soweit der Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X gegenüber dem Rentenversicherungsträger zusteht, das bisher gezahlte Krankengeld als Leibrente anzusetzen und mit dem Ertragsanteil zu versteuern oder ist ein Ausgleich im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts nach § 32 b EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.07.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 200/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 79 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2002
Erledigungs-Az: X R 46/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 05 84