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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 13/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, LStR Abschn. 43 Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Wohnung, Hotel
Rechtsfrage: Hotelzimmer als "Wohnung" am Beschäftigungsort im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eines Alleinstehenden ohne eigenen Hausstand am bisherigen Wohnort. Beginnt die dreimonatige Übergangszeit für einen Wohnungswechsel an den neuen Beschäftigungsort bei einem Arbeitnehmer ohne eigenen Hausstand bereits mit dem Bezug eines Hotelzimmers oder erst mit der Anmietung einer eigenen Wohnung? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.06.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 2075/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2005
Erledigungs-Az: VI R 13/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet