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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 40/15 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 14 Satz 2, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Sonstige Leistung, Umsatzsteuerbefreiung, Zahnarzt |
Rechtsfrage: | 1. Können entgegen der Formulierung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG auch andere als juristische Personen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein? - 2. Sind die erbrachten sonstigen Leistungen (Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal) nach § 4 Nr. 14 S. 2 UStG umsatzsteuerfrei? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 496/11 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 06 12 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |