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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 62/06 |
§§: | DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 Satz 3, DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 3, DBA-Luxemburg Art. 2 Abs. 1 Nr. 4, DBA-Luxemburg Art. 2 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Typisch stille Beteiligung, Dividende, Schachteldividende, Luxemburg, Doppelbesteuerung, Schachtelprivileg |
Rechtsfrage: | Unterfallen Einkünfte einer in Deutschland ansässigen GmbH aus einer stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft, an der sie zu mindestens 25 v.H. beteiligt ist, als Dividende i.S. des DBA-Luxemburg dem sog. Schachtelprivileg des Art. 20 Abs. 3 DBA-Luxemburg und sind danach von der Besteuerung in Deutschland freigestellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 164/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 42 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 62/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 33 10 |