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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 58/06
§§: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55, InsO § 208, InsO § 210
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Eröffnung, Masseverbindlichkeit, Masseunzulänglichkeit
Rechtsfrage: Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer gegenüber dem Insolvenzverwalter für Zeiträume nach Insolvenzeröffnung bis zur Abmeldung der Kfz: 1. Ist die Kraftfahrzeugsteuer auch dann festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz der Kfz hatte? - 2. Ist auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Kraftfahrzeugsteuer durch Bescheid festzusetzen? Verletzung des § 210 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.06.2006
Vorinstanz/AZ: 13 K 3960/04 Kfz
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1704
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2007
Erledigungs-Az: IX R 58/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 36 29