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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 64/05 |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15, GewStG § 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Krankenpfleger, Beratung, Ähnlicher Beruf, Verfassung |
Rechtsfrage: | Erzielt ein Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene, welcher überwiegend schulend, beratend, anleitend und überwachend für Krankenhäuser und Pflegeheime tätig ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb? Liegt eine Ungleichbehandlung darin, dass gemeinnützige bzw. staatliche Leistungsanbieter auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene von der Gewerbesteuer befreit sind (Konkurrenzsituation)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4789/03 G, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 267 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 64/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 00 10 |