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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 12/02
§§: UStG 1993 § 18 Abs. 8, UStDV § 51, UStDV § 52 Abs. 2, RL 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. b, RL 77/388/EWG Art. 9 Nr. 2 Buchst. e
Schlagwörter Haftung, Null-Regelung, Abzugsverfahren, Inland, Ausland, Rechtswidrigkeit
Rechtsfrage: 1. Ist die sog. Null-Regelung i. d. F. des UStG bis 31.12.2001 mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wonach der Kläger nur deshalb als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden kann, weil der leistende Unternehmer nicht im Inland ansässig war? - 2. Ist es vom Gemeinschaftsrecht gedeckt, dass der Kläger durch die Vorschriften der § 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 bis 58 UStDV das Insolvenzrisiko nicht im Inland ansässiger Unternehmer als Haftungsschuldner tragen muss, im Falle im Inland ansässiger Unternehmer hiervon jedoch befreit ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.01.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 5658/99 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 650
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 66 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.01.2005
Erledigungs-Az: V R 12/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 26 64