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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 40/13 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 3 Satz 4 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Wertzuwachs, Abschreibung |
Rechtsfrage: | Aufteilung des Wertzuwachses eines Veräußerungsgeschäfts nach dem 31.3.1999 und abgelaufener Zweijahresfrist: Berücksichtigung der (Sonder-) AfA Hinzurechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG (Streitjahr 2004) für die Zeiträume in denen sie tatsächlich gewährt wurde, statt einer linearen Berücksichtigung nach dem Verhältnis der Besitzzeit (vgl. BMF-Schreiben vom 20.12.2010, BStBl 2011 I S. 14, dort Tz II.1. Vereinfachungsregelung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 252/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.05.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 40/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 24 39 |