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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 18/98 |
§§: | GrStG § 41, GrStG § 15 |
Schlagwörter | Grundsteuer, Steuermeßzahl, Neue Bundesländer, Einigungsvertrag |
Rechtsfrage: | Werden Grundstückseigentümer in den neuen Bundesländern benachteiligt, wenn bei der Ermittlung des Grundsteuermeßbetrags für dort belegenes Grundvermögen auf den Einheitswert 1935 eine höhere Steuermeßzahl angesetzt wird als für in den alten Bundesländern belegenen Grundbesitz? |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 240/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.07.1998 |
Erledigungs-Az: | II B 18/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 53 17 |