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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 78/04 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Einkünfte und Bezüge, Heirat, Kindergeld, Mangelfall |
Rechtsfrage: | Ist die volljährige, ganzjährig in Berufsausbildung befindliche Tochter im Jahr ihrer Heirat das ganze Jahr hindurch kindergeldrechtlich bei ihren Eltern zu berücksichtigen, wenn ihr Ehemann kein eigenes Einkommen hat (sog. Mangelfall), und sind ggf. die im ganzen Jahr erzielten Einkünfte und Bezüge der Tochter für den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.10.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2996/03 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 53 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2005 |
Erledigungs-Az: | III R 70/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 70/04 - Erledigung der Hauptsache |