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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 97/13 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 13, EStG § 57 Abs. 3, BewG § 125 Abs. 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Betriebsgröße, Ersatzwirtschaftswert, Ansparabschreibung, Eigentum |
Rechtsfrage: | Wie ist bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern, der sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaftet, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Größenmerkmale des § 7 g Abs. 2 EStG auf die Eigentumsverhältnisse umzurechnen? Stellt der Ersatzwirtschaftswert überhaupt eine geeignete Bemessungsgrundlage für die Betriebsgröße dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 791/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 430 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.06.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 97/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 16 23 |