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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 71/11 (BFH) |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Differenzkindergeld, Familienleistungsausgleich, Niederlande, Grenzgänger, Gemeinschaftsrecht |
Rechtsfrage: | Hat eine in den Niederlanden erwerbstätige Arbeitnehmerin für ihr Kind Anspruch auf Differenzkindergeld, wenn auch der zweite Berechtigte (Vater) in den Niederlanden arbeitet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 42/10 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 71/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 32 86 |