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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 11/14 (BFH) |
§§: | AO § 163 |
Schlagwörter | Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeitsmaßnahme, Grundstückshandel, Verwirkung, Antrag |
Rechtsfrage: | Ist das FA verpflichtet, aus Billigkeitsgründen gem. BMF-Schreiben vom 19.2.2003 (BStBl 2003 I S. 171 = SIS 03 16 92) von der Erfassung eines Gewinns aus einem gewerblichen Grundstückshandel abzusehen, wenn der Antrag erst 15 Jahre nach dem betreffenden Veranlagungszeitraum (1995) und 7 Jahre nach Abschluss eines den Grundstückshandel bejahenden und auf die Billigkeitsmaßnahme verweisenden FG-Urteils gestellt wird? Kann eine nicht antragsbedürftige Billigkeitsmaßnahme zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden oder tritt Verwirkung des Anspruchs durch Zeitablauf ein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3461/11 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 14 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 11/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 96 |