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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-276/16 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Italien, Unionsrecht, Rechtsbehelf, Aussetzung, Steuerbescheid, kontradiktorisches Verfahren, Anhörung
Rechtsfrage: Verstößt die (fragliche) Vorschrift des italienischen (Steuer)rechts, soweit sie nicht zugunsten eines von der Zollverwaltung vor Erlass des Steuerbescheids nicht angehörten Steuerpflichtigen die Möglichkeit vorsieht, als normale Folge der Einlegung eines Rechtsbehelfs einen Steuerbescheid auszusetzen, gegen den im Unionsrecht festgelegten allgemeinen Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens?
Vorinstanz: Corte suprema di cassazione (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 305 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.12.2017
Erledigungs-Az: Rs C-276/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 00 68