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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 2165/01 (BVerfG) |
§§: | BewG § 11 Abs. 1, BewG § 11 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Abschlag, Börsenkurs, gemeiner Wert, Anteilsbewertung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Zulässigkeit eines Abschlags vom amtlichen Börsenkurs wegen tatsächlich unter dem Börsenkurs liegendem gemeinen Wert der Anteile. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | II B 109/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 53 13 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2002 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 2165/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |