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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 37/14 (BFH)
§§: AO § 129, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 23
Schlagwörter Veräußerungsgeschäft, Berichtigung, Vordruck, Stillhalter, Erklärung
Rechtsfrage: Liegen die Voraussetzungen der Berichtigungsnorm § 129 AO vor, wenn private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und Stillhaltergeschäfte i.S. von § 22 EStG entgegen den Ausführungen des ESt-Vordrucks "Anlage SO" zusammengefasst nur als private Veräußerungsgeschäfte erklärt wurden? Welche Bedeutung erlangen dabei die der ESt-Erklärung beigefügten Aufstellungen des Stpfl./bzw. der Bank? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.06.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 1333/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: IX R 37/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 23 41