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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 30/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Dreimonatsfrist, Verpflegungsmehraufwand, Doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, Verfügung, Ehegatten, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung im Falle beiderseitiger Berufstätigkeit von Ehegatten mit dem GG vereinbar? - Steht ein anderer Arbeitsplatz im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG zur Verfügung, wenn dieser Arbeitsplatz aufgrund der großen Entfernung zum Wohnort für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht in erforderlicher bzw. zumutbarer Weise erreichbar ist? - Bestimmung nach objektiven Merkmalen oder nach subjektiv motivierten Entscheidungen des Steuerpflichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 203/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 927 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 17 89 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |