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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 38/01 |
§§: | EStG § 7 h Abs. 1, EStDV § 82 g, BauGB § 177, BauGB § 179, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Erhöhte Absetzung, Sanierungsgebiet, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid, Absetzung für Abnutzung |
Rechtsfrage: | 1. Sind gemäß §§ 82 g EStDV, 7 h Abs. 1 EStG i.V.m. §§ 177, 179 BauGB auch solche Maßnahmen begünstigt, die die zuständige Gemeindebehörde bescheinigt hat, die aber tatsächlich durch den Abriss und den Neubau eines Gebäudes entstanden sind? 2. Ist die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde für die Finanzbehörde bindend (§§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977) mit der Folge, dass diese Bestätigung sachlich (vgl. 1.) nicht überprüft werden kann - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1554/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 38/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 41 10 |