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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 103/10 (BFH) |
§§: | DBA-Brasilien Art. 24 Abs. 2, KStG § 26 Abs. 1, KStG § 26 Abs. 6, EStG § 34 c Abs. 1, EStG § 34 c Abs. 6, EStG § 34 d Nr. 6 |
Schlagwörter | Anrechnungsmethode, Fiktive Quellensteuer, Zinsen, Währungsverlust, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Ist die Steueranrechnung bei einem Zinsgeschäft in Fremdwährung mit gleichzeitiger Absicherung des Fremdwährungsrisikos über ein Devisentermingeschäft nur auf das Nettoergebnis möglich? Ist (alternativ) der Anrechnungshöchstbetrag bei solch einem Geschäft unter Berücksichtigung des Währungsverlustes als Abzugsposten zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 02.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 13/08 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 14 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.06.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 103/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 27 65 |