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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 24/06
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Versicherungsleistung, Arbeitslohn, Gruppenunfallversicherung
Rechtsfrage: Gehört die Auskehrung von Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag allein dem Arbeitgeber zustehen und die Beitragsleistung des Arbeitgebers deshalb nicht lohnversteuert wurden? Ist für die Steuerfreiheit dieser Leistung von Bedeutung, ob dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch zustand, wenn der Gesundheitsschaden im privaten Bereich des Arbeitnehmers eingetreten ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.08.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 2081/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2008
Erledigungs-Az: VI R 19/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 49