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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 21/03
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Telearbeitsplatz, vorab entstandene Werbungskosten
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen sind die Aufwendungen einer Baumaßnahme für ein Arbeitszimmer als häuslicher Telearbeitsplatz unter dem Gesichtspunkt vorab entstandener Werbungskosten abziehbar? Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung eines angestellten Versicherungsmathematikers, der das Arbeitszimmer an drei Tagen in der Woche nutzt und an zwei Tagen in der Hauptverwaltung des Arbeitgebers tätig ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.10.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 2741/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 29 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2006
Erledigungs-Az: VI R 21/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 29