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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 114/98
§§: KiStG § 19 Abs. 4 Satz 2, AO 1977 § 270, GG Art. 3
Schlagwörter Kirchensteuer, Verfassungsmäßigkeit, Ehefrau, Gesamtschuldner, Aufteilung
Rechtsfrage: Ist die Kirchensteuer in einer glaubensverschiedenen Ehe nach § 19 Abs. 4 Satz 2 KiStG aufzuteilen (nach der Summe der Einkünfte) oder nach § 270 AO 1977 (Aufteilung einer Gesamtschuld)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.09.1998
Vorinstanz/AZ: 9 K 156/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1999
Erledigungs-Az: I R 114/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet - unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Gerichtsbescheids mit BFH-Entscheidung vom 23.5.2000 I R 114/98 (NV) - Verfassungsbeschwerde eingelegt - Aktenzeichen: 2 BvR 1225/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 13 37