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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-24/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 108 Abs. 3, VO (EU) 2015/1589 Art. 4 Abs. 4, VO (EU) 2015/1589 Art. 6
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Autobahnmautbetreiber, Italien
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2018) 2435 final der Kommission vom 27.4.2018 in den Sachen SA.49335 (2017/N) und SA.49336 (2017/N) aufzuheben; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 93 S. 73
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 15.09.2021
Erledigungs-Az: Rs T-24/19