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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 58/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, BSHG § 40 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Eingliederungshilfe, Eigene Einkünfte
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Eingliederungshilfe rechtlich und wirtschaftlich um "Bezüge" des über 18 Jahre alten behinderten Kindes, durch die sein notwendiger Lebensbedarf zur Gänze gedeckt wird und durch die es somit in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, auch wenn den Eltern zusätzliche Aufwendungen (Bereitstellung eines Zimmers, Fahrtkosten für Heimfahrten, Bekleidungskosten, Betreuungsleistungen) entstehen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 28.01.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 1407/97 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 13 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2000
Erledigungs-Az: VI R 58/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet