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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 30/05
§§: GewStG § 9 Nr. 7, EStG § 3 c, GG Art. 3
Schlagwörter Schachteldividende, Betriebsausgabe, Gewerbeertrag, Minderung, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Minderung des Gewerbeertrages einer GmbH um Aufwendungen, die mit steuerfreier Schachteldividende im Zusammenhang stehen: 1. Umfasst der Kürzungsbetrag i.S.d. § 9 Nr. 7 GewStG nur die Nettodividende (also keine Berücksichtigung von mit der Schachteldividende im Zusammenhang stehender Betriebsausgaben)? -2. Würde in der Berücksichtigung nur der Nettodividende eine im Hinblick auf Art. 3 GG verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.02.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 861/02 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2006
Erledigungs-Az: I R 30/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 34 12