 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 14/08 | 
| §§: | EStG § 17 Abs. 1, AO § 159 Abs. 1, AO § 41 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, GmbHG § 17 | 
| Schlagwörter | Treuhand, Quotentreuhand, GmbH-Anteil, Veräußerungskosten, wesentliche Beteiligung | 
| Rechtsfrage: | Treuhandverhältnis an einem Teil-Geschäftsanteil: Setzt die wirksame Begründung eines Treuhandverhältnisses an einem Teil eines GmbH-Geschäftsanteils eine Abtrennung des treuhänderisch gehaltenen Teils von dem restlichen Geschäftsanteil voraus? Ist die Regelung des § 159 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AO eine Regelung i.S. des § 41 Abs. 1 Satz 2 AO und ist diese gegenüber § 41 AO vorrangig? Sind Kaufpreisteile, die ein Steuerpflichtiger nach der Veräußerung eines von ihm gehaltenen GmbH-Geschäftsanteils aufgrund eines zivilrechtlich nicht wirksam begründeten Treuhandverhältnisses an einem Teil dieses Geschäftsanteils an den vermeintlichen Treugeber weiterleitet, als Veräußerungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.02.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 500/05 E | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 947 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 23 43 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.10.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 14/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 38 | 
