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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 66/96
§§: EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Provision, Betriebseinnahme, Versicherungsvertreter, Eigenleistung
Rechtsfrage: Provisionen für den Abschluß eigener Lebensversicherungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen eines Versicherungsvertreters? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.01.1995
Vorinstanz/AZ: 16 K 4384/93 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 210
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.1998
Erledigungs-Az: X R 66/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet