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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 25/01 |
| §§: | AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 171 Abs. 5 |
| Schlagwörter | Ablaufhemmung, Festsetzungsverjährung, Verwirkung, Treu und Glauben, Steuerfahndung, Außenprüfung, Änderung |
| Rechtsfrage: | Ist für die Änderung von Steuerbescheiden einer GmbH einige Jahre nach Steufa-Feststellungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Zahlungen an eine ausländische Gesellschaft Festsetzungsverjährung eingetreten, weil möglicherweise die Ablaufhemmung im Sinne von § 171 Abs. 5 AO 1977 durch Untätigbleiben der Finanzbehörden nach der Prüfung (Verwirkung?) nicht erfolgte? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 12.12.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 8964/98 K, G, U, F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 83 50 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.04.2002 |
| Erledigungs-Az: | I R 25/01 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 84 80 |